Spezielle Berufsgruppen
Haftpflicht gewerbliche Vermögensberater
Schutz für gewerbliche Vermögensberater in Österreich
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt den Gewerbetreibenden* für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangenen Verstoßes von einem anderen für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird. Vermögensschäden sind sämtliche Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.
*gewerbliche Vermögensberater (gvB) gemäß §§ 94 Z 75, 136a GewO
Häufig gestellte Fragen
Wichtige Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz
Wer ist versichert?
Versichert sind Gewerbetreibende, die gewerbsmäßig nachfolgende Tätigkeiten ausführen:
- Beratung bei Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen und Finanzierung, ausgenommen Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente
- Vermittlung von
- Veranlagungen und Investitionen, ausgenommen Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2018)
- Personal- und Hypothekarkrediten und Finanzierungen
- Lebens- und Unfallversicherungen
Versicherungssummen
- 1.800.000 EUR bis 5.000.000 EUR je Schadenfall frei wählbar
- höhere Versicherungssummen auf Anfrage
- 460.000 EUR je Schadenfall für Hypothekarkreditvermittlungen
- 20.000 EUR für Verletzungen einer Geheimhaltungsverpflichtung
Zusatzbausteine
(im Rechenmodul wählbar)
- Betriebs-Haftpflicht
- wissentliche Pflichtverletzung
- erweiterte Übernahme der Nachhaftung
Gesetzliche Bestimmungen
Seit dem 01.09.2012 besteht für die Tätigkeit der gewerblichen Vermögensberatung die Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Erforderlicher Umfang der Berufshaftpflichtversicherung:
- Mindestversicherungssumme (für gewerbliche VB)
- 1.503.730 EUR je Versicherungsfall
- 2.255.594 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres
- Mindestversicherungssumme (für LV / UV)
- 1.564.610 EUR je Versicherungsfall
- 2.315.610 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres
- Mindestversicherungssumme (für Hypothekarkreditvermittler)
- 460.000 EUR je Versicherungsfall
- 750.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres
Die Mindestversicherungssumme für die Vermittlung von Hypothekarkrediten erhöht die Mindestversicherungssumme für die Tätigkeit als gewerblicher Vermögensberater nicht, sondern es sind zwei Deckungssummen zu bilden; einer für die Vermittlung von Hypothekarkrediten und einer für die restliche Tätigkeit der gewerblichen Vermögensberatung.
Voraussetzungen der Erlaubniserteilung:
- Zuverlässigkeit
- Nachweis der Befähigung (Befähigungsprüfung oder individueller Nachweis besonderer Kenntnisse)
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Mögliche Deckungserweiterungen
(im Rechenmodul wählbar)
- Tätigkeit als Vermittler für Lebens- und Unfallversicherungen
- Tätigkeit als Wertpapiervermittler oder vertraglich gebundener Vermittler
- unbegrenzte Nachhaftung
Mögliche Prämiennachlässe
- Ausschließlichkeitsvertreter
- Laufzeitnachlass
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