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Haftpflicht Immobilienmakler/-verwalter

Haftpflicht Immobilienmakler/-verwalter

Schutz für Immobilienmakler und Immobilienverwalter in Österreich

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt den Gewerbetreibenden für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangenen Verstoßes von einem anderen für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird. Vermögensschäden sind sämtliche Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Versichert ist die rechtlich zulässige Tätigkeit des Immobilienmaklers gemäß §§ 94 Z 35, 117 Abs. 2 GewO und Immobilienverwalters gemäß §§ 94 Z 35, 117 Abs. 3 GewO

Häufig gestellte Fragen

Wichtige Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz

Wer ist versichert?

Versichert sind Gewerbetreibende, die gewerbsmäßig nachfolgende Tätigkeiten ausführen:

  • Immobilienmakler
  • Immobilienverwalter
Versicherungssummen
  • 100.000 EUR bis 2.000.000 EUR je Schadenfall frei wählbar (Immobilienmakler)
    • höhere Versicherungssummen auf Anfrage
  • 400.000 EUR bis 2.000.000 EUR je Schadenfall frei wählbar (Immobilienverwalter)
    • höhere Versicherungssummen auf Anfrage
  • 20.000 EUR für Verletzungen einer Geheimhaltungsverpflichtung
Zusatzbausteine

(im Rechenmodul wählbar)

  • Betriebs-Haftpflicht
  • wissentliche Pflichtverletzung
  • erweiterte Übernahme der Nachhaftung
Gesetzliche Bestimmungen

Seit dem 27.02.2008 besteht für die Tätigkeit des Immobilienmaklers bzw. Immobilienverwalters die Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen.

Erforderlicher Umfang der Berufshaftpflichtversicherung:
  • Mindestversicherungssumme (Immobilienmakler)
    • 100.000 EUR je Versicherungsfall
  • Mindestversicherungssumme (Immobilienverwalter)
    • 400.000 EUR je Versicherungsfall
  • der Selbstbehalt darf 5% der Mindestversicherungssumme nicht überschreiten

Es ist zulässig, die Versicherungsleistung pro jährlicher Versicherungsperiode auf das Dreifache der Mindestversicherungssumme zu beschränken.

Voraussetzungen der Erlaubniserteilung:
  • Nachweis der Befähigung (Befähigungsprüfung oder individueller Nachweis besonderer Kenntnisse)
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Mögliche Deckungserweiterungen
  • Tätigkeit als Hypothekarkreditvermittler (Immobilienmakler)
Mögliche Prämiennachlässe
  • Laufzeitnachlass

Unverbindlich und kostenlos

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