Seite wählen

Spezielle Berufsgruppen

Haftpflicht Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer & Buchprüfer

Haftpflicht Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer & Buchprüfer

Schutz für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer und vereidigter Buchprüfer

Als Angehörige eines Kammerberufs tragen Sie ein besonders hohes Maß an Verantwortung – gegenüber Mandanten, Auftraggebern und der Öffentlichkeit.
Ein einziger Beratungs- oder Berechnungsfehler, lückenhafte Dokumentation oder eine missverständliche Kommunikation kann schnell zu Beschwerden, Berufsaufsichtsthemen und kostspieligen Haftungsansprüchen führen.

Eine Haftpflicht für verkammerte Berufe ist deshalb besonders wichtig: Sie sichert fachliche Sorgfalt, Compliance und Nachweispflichten lückenlos ab und schützt Sie selbst sowie Ihre Kanzlei oder Ihr Büro zuverlässig.

Häufig gestellte Fragen

Wichtige Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz

Wer ist versichert?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der gegenüber seinen Auftraggebern freiberuflich ausgeübten Tätigkeit als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer.

Die freiberufliche Tätigkeit zeichnet sich insbesondere durch eine selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit aus. Der Freiberufler erbringt aufgrund seiner besonderen beruflichen Qualifikation oder aufgrund schöpferischer Begabung eine persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige selbstständige Dienstleistung höherer Art.

Was ist versichert

Die Vermögensschaden- Haftpflicht- Versicherung schützt den Freiberufler für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangenen Verstoßes von einem anderen für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird. Vermögensschäden sind sämtliche Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der geltend gemachten Ansprüche sowie die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung des Freiberuflers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.

Der Versicherungsschutz umfasst ebenfalls die Tätigkeiten als:

  • Treuhänder
  • Testamentsvollstrecker
  • Sachwalter usw.
Rechtsanwälte
Versicherungssumme
  • 250.000 EUR bis 10.000.000 EUR je Schadensfall wählbar
  • 1.000.000 EUR bis 10.000.000 EUR je Schadensfall bei Anwalts-GmbH/-AG und PartG mbB wählbar (Mindestversicherungssumme abhängig von der Anzahl der Berufsträger)
  • höhere Versicherungssummen auf Anfrage
Maximierung
  • 4-fache Jahreshöchstleistung für die ersten 250.000 EUR Versicherungssumme
    bei Anwalts-PartG mbB begrenzt auf die Anzahl der Partner (mind. das 4-fache)
    anschließend 2-fache Jahreshöchstleistung
mitversichert gilt
  • immaterielle Schäden bei anwaltlichen Fehlern (bspw. Schmerzensgeld infolge einer Untersuchungshaft)
  • öffentlich-rechtlicher Ansprüche
  • Mediatortätigkeit
  • Anderkonto-Deckung (Fehlverfügung über Konten)
  • Betriebshaftpflichtversicherung mit 3 Mio. EUR Versicherungssumme
Selbstbehalt
  • 500 EUR
  • 750 EUR
  • 1.000 EUR
  • 1.500 EUR
zusätzlich wählbar
  • Mitversicherung von Ansprüchen infolge wissentlicher Pflichtverletzung
  • Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Versicherungssumme von 5 Mio. EUR bzw. 10 Mio. EUR je Schadensfall
Prämiennachlässe für
  • Fachanwälte
  • Junganwalt (im ersten Jahr nach der Zulassung)
  • Umsatz
  • Selbstbehalt
  • 3 Jahre Vertragslaufzeit
Patentanwälte
Versicherungssumme
  • 250.000 EUR bis 10.000.000 EUR je Schadensfall wählbar
  • höhere Versicherungssummen auf Anfrage
Maximierung
  • 4-fache Jahreshöchstleistung für die ersten 250.000 EUR Versicherungssumme
    anschließend 2-fache Jahreshöchstleistung
mitversichert gilt
  • Betriebshaftpflichtversicherung mit 3 Mio. EUR Versicherungssumme
Selbstbehalt
  • 500 EUR
  • 750 EUR
  • 1.000 EUR
  • 1.500 EUR
zusätzlich wählbar
  • Mitversicherung von Ansprüchen infolge wissentlicher Pflichtverletzung (Streichung Ausschluss § 4 Ziff. 5 AVB)
  • Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Versicherungssumme von 5 Mio. EUR bzw. 10 Mio. EUR je Schadensfall
Prämiennachlässe für
  • Selbstbehalt
  • 3 Jahre Vertragslaufzeit
Notare / Anwaltsnotare
Versicherungssumme
  • 500.000 EUR bis 10.000.000 EUR je Schadensfall wählbar
  • höhere Versicherungssummen auf Anfrage
Maximierung
  • 2-fache Jahreshöchstleistung
mitversichert gilt
  • Betriebshaftpflichtversicherung mit 3 Mio. EUR Versicherungssumme
Selbstbehalt
  • 500 EUR
  • 750 EUR
  • 1.000 EUR
  • 1.500 EUR
zusätzlich wählbar
  • Mitversicherung von Ansprüchen infolge wissentlicher Pflichtverletzung (Streichung Ausschluss § 4 Ziff. 5 AVB)
  • Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Versicherungssumme von 5 Mio. EUR bzw. 10 Mio. EUR je Schadensfall
Prämiennachlässe für
  • Selbstbehalt
  • 3 Jahre Vertragslaufzeit
Steuerberater
Versicherungssummen
  • 250.000 EUR bis 10.000.000 EUR je Schadensfall wählbar
  • 1.000.000 EUR bis 10.000.000 EUR je Schadensfall bei Steuerberatungs-PartG mbB / -GmbHs wählbar
  • höhere Versicherungssummen auf Anfrage
Maximierung
  • 4-fache Jahreshöchstleistung für die ersten 250.000 EUR Versicherungssumme
  • bei Steuerberatungs-PartG mbB / -GmbHs begrenzt auf die Anzahl der Partner (mind. das 4-fache)
  • anschließend 2-fache Jahreshöchstleistung
Selbstbehalt
  • 500 EUR
  • 750 EUR
  • 1.000 EUR
  • 1.500 EUR
zusätzlich wählbar
  • Maximierung
  • Laufzeit des Vertrages
  • Mitversicherung von Ansprüchen infolge wissentlicher Pflichtverletzung
  • Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Versicherungssumme von 5 Mio. EUR bzw. 10 Mio. EUR je Schadensfall
Prämiennachlässe für
  • Fachberater im Sinne von § 86 Abs. 4 Nr. 11 StBerG
  • Umsatz
  • Selbstbehalt
  • 3 Jahre Vertragslaufzeit
Wirtschaftsprüfer
Versicherungssummen
  • 1.000.000 EUR bis 10.000.000 EUR je Schadensfall wählbar
  • höhere Versicherungssummen auf Anfrage
Maximierung
  • 4-fache Jahreshöchstleistung für die ersten 1.000.000 EUR Versicherungssumme
  • anschließend 2-fache Jahreshöchstleistung
mitversichert gilt
  • Berufshaftpflichtversicherung als Rechtsanwalt und Steuerberater
  • Anderkonto-Deckung (Fehlverfügung über Konten)
  • Betriebshaftpflichtversicherung mit 3 Mio. EUR Versicherungssumme
Selbstbehalt
  • 500 EUR
  • 750 EUR
  • 1.000 EUR
  • 1.500 EUR
zusätzlich wählbar
  • Maximierung der über 1 Mio. EUR hinausgehende Versicherungssumme
  • Laufzeit des Vertrages
  • Mitversicherung von Ansprüchen infolge wissentlicher Pflichtverletzung
  • Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Versicherungssumme von 5 Mio. EUR bzw. 10 Mio. EUR je Schadensfall
Prämiennachlässe für
  • Umsatz
  • Umfang der wahrgenommenen Wirtschaftsprüfer-Vorbehaltsaufgaben
  • Selbstbehalt
  • 3 Jahre Vertragslaufzeit
gesetzliche Bestimmungen
Rechtsanwalt
Regelung der Versicherungspflicht:
  • Rechtsanwälte § 51 BRAO
  • Für Berufsausübungsgesellschaften (BAG) § 59n BRAO
Erforderlicher Umfang der Berufshaftpflichtversicherung:
  • Mindestversicherungssumme
    • 250.000 EUR je Versicherungsfall
    • 1.000.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres
  • Für Berufsausübungsgesellschaften (abhängig von der Rechtsform und Anzahl der Berufsträger)
    • 500.000 EUR je Versicherungsfall
    • das 4-fache der Mindestdeckungssumme, wobei für jeden Partner/Sozius mind. einmal die Mindestversicherungssumme bereitgesellt werden muss bereitgestellt werden muss
  • unbegrenzte Nachhaftung für alle in der Vertragslaufzeit vorkommenden Verstöße
Patentanwalt
Regelung der Versicherungspflicht
  • Patentanwälte § 45 PAO
  • für Berufsausübungsgesellschaften mbB § 52n PAO
Erforderlicher Umfang der Berufshaftpflichtversicherung
  • Mindestversicherungssumme
    • 250.000 EUR je Versicherungsfall
    • 1.000.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres
  • Für Berufsausübungsgesellschaften (abhängig von der Rechtsform und Anzahl der Berufsträger)
    • 500.000 EUR je Versicherungsfall
    • das 4-fache der Mindestdeckungssumme, wobei für jeden Partner/Sozius mind. einmal die Mindestversicherungssumme bereitgesellt werden muss bereitgestellt werden muss
  • unbegrenzte Nachhaftung für alle in der Vertragslaufzeit vorkommenden Verstöße
Steuerberater
Regelung der Versicherungspflicht
  • Steuerberater §§ 67 StBerG, 51 ff. DVStB
  • für PartG mbB §§ 67 Abs. 2 StBerG, 51 Abs. 1 Satz 2, 52 Abs. 4 DVStB
Erforderlicher Umfang der Berufshaftpflichtversicherung
  • Mindestversicherungssumme
    • 250.000 EUR je Versicherungsfall
    • 1.000.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres
  • Für Berufsausübungsgesellschaften (abhängig von der Rechtsform und Anzahl der Berufsträger)
    • 500.000 EUR je Versicherungsfall
    • das 4-fache der Mindestdeckungssumme, wobei für jeden Partner/Sozius mind. einmal die Mindestversicherungssumme bereitgesellt werden muss bereitgestellt werden muss
  • unbegrenzte Nachhaftung für alle in der Vertragslaufzeit vorkommenden Verstöße
Wirtschaftsprüfer
Regelung der Versicherungspflicht
  • Wirtschaftsprüfer § 54 WPO
Erforderlicher Umfang der Berufshaftpflichtversicherung
  • Mindestversicherungssumme
    • 1.000.000 EUR je Versicherungsfall 4-fach max.
    • 4.000.000 EUR je Versicherungsfall, wenn eine AG, deren Aktien am amtlichen Markt zugelassen ist, geprüft wird
  • unbegrenzte Nachhaftung für alle in der Vertragslaufzeit vorkommenden Verstöße
vereidigter Buchprüfer
Regelung der Versicherungspflicht
  • vereidigte Buchprüfer § 128 WPO
  • für vereidigte Buchprüfer gelten die Regelungen für die Wirtschaftsprüfer entsprechend
Haftungsbeschränkung

Der Rechtsanwalt / Patentanwalt / Steuerberater / Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer kann seine Haftung gegenüber Mandanten bei Ansprüchen infolge fahrlässig verursachter Schäden durch vorformulierte Vertragsbedingungen auf das 4-fache der Mindestversicherungssumme je Schadensfall begrenzen, sofern gleichzeitig Versicherungsschutz in entsprechender Höhe besteht (§ 52 BRAO; § 45 b PAO, § 67a StBerG; § 54a WPO).

Wir sind für Sie da

Unser erfahrenes Team ist für Sie da: persönlich, kompetent und zuverlässig. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf – wir freuen uns auf Sie!