Spezielle Berufsgruppen
Haftpflicht Versicherungsvermittler
Schutz für Versicherungsvermittler in Österreich
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt den Gewerbetreibenden* für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangenen Verstoßes von einem anderen für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird. Vermögensschäden sind sämtliche Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.
*Versicherungsvermittler gemäß §§ 94 Z 76, 137ff. GewO
Häufig gestellte Fragen
Wichtige Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz
Wer ist versichert?
Versichert sind Gewerbetreibende, die gewerbsmäßig nachfolgende Tätigkeiten ausführen:
- die Beratung, das Vorschlagen oder Durchführen anderer Vorbereitungsarbeiten zum Abschließen von Versicherungsverträgen,
- das Abschließen von Versicherungsverträgen oder das Mitwirken bei deren Verwaltung und Erfüllung, insbesondere im Schadensfall,
- das Bereitstellen von Informationen über einen oder mehrere Versicherungsverträge aufgrund von Kriterien, die ein Kunde über eine Website oder andere Medien wählt, sowie die Erstellung einer Rangliste von Versicherungsprodukten, einschließlich eines Preis- und Produktvergleichs, oder ein Rabatt auf den Preis eines Versicherungsvertrags, wenn der Kunde einen Versicherungsvertrag direkt oder indirekt über eine Website oder ein anderes Medium abschließen kann
- die vorstehend genannten Tätigkeiten in Bezug auf Rückversicherungsverträge
- Vermittlung von Bausparverträgen und Leasingverträgen über bewegliche Sachen.
Versicherungssummen
- 1.800.000 EUR bis 5.000.000 EUR je Schadenfall frei wählbar
- höhere Versicherungssummen auf Anfrage
- 20.000 EUR für Verletzungen einer Geheimhaltungsverpflichtung
Zusatzbausteine
(im Rechenmodul wählbar)
- Betriebs-Haftpflichtwissentliche
- Wissentliche Pflichtverletzung
- Übernahme der Nachhaftung
Gesetzliche Bestimmungen
Seit dem 15.01.2005 besteht für die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung die Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Erforderlicher Umfang der Berufshaftpflichtversicherung:
- Mindestversicherungssumme
- 1.564610.380 EUR je Versicherungsfall
- 2.315.610 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres
- unbegrenzte Nachhaftung für alle in der Vertragslaufzeit vorkommenden Verstöße (verpflichtend seit 28.01.2019)
Voraussetzungen der Erlaubniserteilung:
- Zuverlässigkeit
- Nachweis der Befähigung (Befähigungsprüfung oder individueller Nachweis besonderer Kenntnisse)
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Nach Erlaubniserteilung unterliegt der Gewerbetreibende einer jährlichen Weiterbildungsverpflichtung von 15 Zeitstunden.
Klauseln
(im Rechenmodul wählbar)
- Tätigkeit als Finanzdienstleistungsvermittler (Bauspar- und Leasingvermittlung)
- Tätigkeit als Wertpapiervermittler oder vertraglich gebundener Vermittler
Mögliche Prämiennachlässe
- Ausschließlichkeitsvertreter
- Laufzeitnachlass
Unverbindlich und kostenlos
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