Spezielle Berufsgruppen
Haftpflicht Wertpapierfirmen/-dienstleister
Schutz für Wertpapierfirmen und -dienstleister in Österreich
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt das Unternehmen für den Fall, dass es wegen eines bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit begangenen Verstoßes von einem anderen für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird. Vermögensschäden sind sämtliche Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.
Versichert ist die Tätigkeit als Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) gemäß § 4 WAG und Wertpapierfirmen (WPF) gemäß § 3 WAG.
Häufig gestellte Fragen
Wichtige Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz
Wer ist versichert?
Versichert sind Unternehmen, die gewerbsmäßig nachfolgende Tätigkeiten ausführen:
Wertpapierdienstleistungsunternehmen
- Anlageberatung in Bezug auf bestimmte Finanzinstrumente
- Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeit ein oder mehrere (bestimmte) Finanzinstrumente zum Gegenstand haben
Wertpapierfirma
- Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente
- Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden, sofern das Kundenportfolio ein oder mehrere Finanzinstrumente enthält
- Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeit ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben
- Betrieb eines multilateralen Handelssystems (MTF)
- Betrieb eines organisierten Handelssystems (OTF)
- Wertpapier- und Finanzanalysen
- sonstige allgemeine Empfehlungen zu Geschäften mit Finanzinstrumenten
Versicherungssummen
- 1.000.000 EUR bis 5.000.000 EUR je Schadenfall wählbar
- höhere Versicherungssummen auf Anfrage
Prämiennachlässe
(im Rechenmodul wählbar)
- Schadenfreiheitsrabatt
- Laufzeitnachlass
Gesetzliche Bestimmungen
Seit dem 03.01.2018 besteht für das Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Erforderlicher Umfang der Berufshaftpflichtversicherung
- Mindestversicherungssumme
- 1.000.000 EUR je Versicherungsfall
- 1.500.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres
Voraussetzungen für die Erteilung der Konzession (WPDLU)
- Sitz und Hauptverwaltung müssen in Österreich liegen
- Geschäftsleiter haben fachlich geeignet zu sein und die für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen erforderlichen Eigenschaften und Erfahrungen mitzubringen
- Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
Voraussetzungen für die Erteilung der Konzession (WPF)
- Sitz und Hauptverwaltung müssen in Österreich liegen
- mindestens 2 Geschäftsleiter haben fachlich geeignet zu sein und die für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen erforderlichen Eigenschaften und Erfahrungen mitzubringen
- Mitglied einer Anleger-Entschädigungseinrichtung
- Rechtsform: Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft
- Anfangskapital: je nach Umfang der Konzession
Unverbindlich und kostenlos
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