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Reisegepäck

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Reisegepäck-Versicherung

Die Reisegepäck-Versicherung sichert das auf Urlaubsreisen mitgeführte bzw. aufgegebene Gepäck ab, einschließlich Geschenke, Reiseandenken und Sportgeräte.

Häufig gestellte Fragen

Wichtige Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz

Wer ist versichert?
  • namentlich benannte Personen
  • den im Versicherungsschein benannten Personenkreis
Welche Sachen sind versichert?

Für Reisen* in die im Versicherungsschein benannten Gebiete besteht Versicherungsschutz für:

  • Sachen des persönlichen Reisebedarfs
  • Geschenke und Reiseandenken
  • Sportgeräte inkl. Zubehör
  • Wertsachen wie Pelze oder Schmucksachen (Sicherungsvoraussetzungen gemäß Versicherungsbedingungen beachten!)

* Reisen: Hierunter ist die vorübergehende Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz definiert.

Welche Sachen sind nicht versichert?
  • Gegenstände, die zu beruflichen Zwecken mitgeführt werden
  • Sportgeräte samt Zubehör während ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs
Welche Gefahren sind versichert?

Eine Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicherten Gepäcks während des Gewahrsams bei einem Beförderungsunternehmen, einem Beherbergungsbetrieb oder einer Gepäckaufbewahrung ist generell versichert.

Während der übrigen Reisezeit besteht Versicherungsschutz für folgende Gefahren:

  • strafbare Handlung Dritter (Raub, räuberische Erpressung, Diebstahl, Einbruchdiebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung)
  • Transportmittelunfälle
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Sturm
  • Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Lawinen
Welche Gefahren sind nicht versichert?
  • Kriegs-, Bürgerkriegsereignisse, innere Unruhen, kriegsähnliche Ereignisse
  • Streik
  • Kernenergie
  • Beschlagnahmung
  • Entziehung oder sonst. Eingriffe von hoher Hand
  • aktive Teilnahme an Gewalttätigkeiten
Welche Entschädigung wird geleistet?

Der Versicherer leistet

  • bei Zerstörung oder Abhandenkommen den Zeitwert
  • bei Beschädigung die Reparaturkosten
  • bei Film-, Ton-, Bild- und Datenträgern den Materialwert
  • bei Ausweisen, Pässen und Ausweispapieren die amtlichen Gebühren
Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt mit Reiseantritt. Dies ist mit dem Betreten des versicherten Verkehrsmittels bzw. Objektes erfüllt. Der Versicherungsschutz endet an dem, im Versicherungsschein benannten Datum – spätestens mit Beendigung der Reise. Verlängert sich die Reise ohne Verschulden der versicherten Person, so verlängert sich der Versicherungszeitraum bis zum tatsächlichen Reiseende.

Hinweise

Abhängig vom gewählten Versicherungskonzept bestehen Leistungsobergrenzen für diverse Gepäckstücke. Diese sind bspw.:

  • Wertsachen
  • Brillen, Kontaktlinse, Hörgeräte
  • Musikinstrumente, EDV-Geräte, elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte
  • Golf- und Tauchausrüstungsgegenstände
  • Fahrräder, Wellenbretter und Segelsurfgeräte

Wir sind für Sie da

Unser erfahrenes Team ist für Sie da: persönlich, kompetent und zuverlässig. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf – wir freuen uns auf Sie!