Spezielle Berufsgruppen
Haftpflicht Wertpapierinstitute, Haftungsdächer und KVGs (E&O)
Schutz für Wertpapierinstitute, Haftungsdächer und Kapitalverwaltungsgesellschaften
Wer Anlageentscheidungen vorbereitet, Finanzinstrumente vermittelt, Portfolios verwaltet oder Fonds managt, trägt eine besondere Verantwortung gegenüber Kunden, Investoren und Aufsichtsbehörden.
Fehler in Beratung, Vermittlung, Dokumentation oder Portfoliosteuerung können schnell zu erheblichen Vermögensschäden und daraus resultierenden Haftungsansprüchen führen.
Die Haftpflichtversicherung für Wertpapierinstitute, Haftungsdächer und Kapitalverwaltungsgesellschaften (kurz E&O-Versicherung für Errors & Omissions) ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, welche Unternehmen und deren Mitarbeitende vor den finanziellen Folgen beruflicher Pflichtverletzungen schützt. Gleichzeitig übernimmt sie die Prüfung der Haftungsfrage und die Abwehr unbegründeter Ansprüche.
Die Versicherung sorgt somit dafür, dass aus einem beruflichen Fehler keine wirtschaftliche Krise wird.
Häufig gestellte Fragen
Wichtige Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz
Unsere Zielgruppen
Unsere speziell auf den Finanzsektor ausgerichteten E&O-Konzepte eignen sich insbesondere für in Deutschland registrierte
- Abschlussvermittler (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG)
- Anlageberater (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG)
- Anlagevermittler (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG)
- Finanzportfolioverwalter (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG)
- Institute mit Eigengeschäft (§ 15 Abs. 3 WpIG)
- Haftungsdächer gem. § 2 Abs. 10 KWG
- Vertraglich gebundene Vermittler unter einem Haftungsdach gemäß § 3 Abs. 2 WpIG)
- Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) gemäß § 17 KAGB
Was ist versichert?
Eine moderne Versicherung bietet unter anderem:
- Schutz bei Vermögensschäden durch Fehler oder Versäumnisse
- Prüfung der Haftungsfrage
- Abwehr unbegründeter Ansprüche (passiver Rechtsschutz)
- Übernahme berechtigter Schadenersatzforderungen
- Absicherung von Beratungs- und Dienstleistungsfehlern
- Schutz bei Vertragsverletzungen und Dokumentationsfehlern
Maßgeschneiderte E&O-Konzepte für regulierte Finanzdienstleister
Wir entwickeln individuelle Versicherungslösungen für:
- Wertpapierinstitute nach WpIG
- Finanzportfolioverwalter
- Anlageberater und Anlagevermittler
- Haftungsdächer und gebundene Vermittler
- Kapitalverwaltungsgesellschaften nach KAGB
- Alternative Investmentfonds (AIF)
- Family Offices
- Asset Manager
Schützen Sie Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Beratungs-, Vermittlungs- und Managementfehlern und erfüllen Sie gleichzeitig die Erwartungen von Investoren, Geschäftspartnern und Aufsichtsbehörden.
gesetzliche Bestimmungen
Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG)
Anlagevermittler vermitteln Geschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten. Bereits fehlerhafte Produktinformationen, Dokumentationsmängel oder Verstöße gegen Geeignetheits- und Wohlverhaltenspflichten können Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Die Tätigkeit unterliegt den aufsichtsrechtlichen Anforderungen des WpIG und den Wohlverhaltensregeln der MiFID-II-Regulierung.
Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG)
Die Anlageberatung gehört zu den haftungsintensivsten Tätigkeiten im Finanzsektor. Persönliche Empfehlungen müssen zur Anlagesituation, Risikobereitschaft und den Zielen des Kunden passen. Werden Produkte fehlerhaft empfohlen oder Risiken unzureichend erläutert, drohen erhebliche Vermögensschäden und Haftungsforderungen.
Abschlussvermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG)
Abschlussvermittler schließen Finanzinstrumentgeschäfte im Namen und für Rechnung ihrer Kunden ab. Fehlerhafte Orderausführungen, Fristversäumnisse oder Missverständnisse bei Weisungen können direkte finanzielle Verluste verursachen.
Finanzportfolioverwaltung (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG)
Finanzportfolioverwalter treffen eigenständige Anlageentscheidungen im Rahmen vereinbarter Anlagestrategien. Fehler im Risikomanagement, Verstöße gegen Anlagerichtlinien oder ungeeignete Investmententscheidungen können zu hohen Schadenersatzforderungen führen.
Eigengeschäft (§ 15 Abs. 3 WpIG)
Institute mit Eigengeschäft handeln für eigene Rechnung und unterliegen umfangreichen organisatorischen und regulatorischen Anforderungen. Fehler in Handelsprozessen, Compliance-Verstößen oder Risikosteuerungsmaßnahmen können erhebliche Vermögensschäden verursachen.
Haftungsdächer gemäß § 2 Abs. 10 KWG (heute weitgehend § 3 Abs. 2 WpIG)
Der Begriff „Haftungsdach“ stammt aus der Praxis und bezeichnet ein zugelassenes Kredit- oder Wertpapierinstitut, unter dessen Haftung selbstständige Vermittler Wertpapierdienstleistungen erbringen können. Die gesetzliche Grundlage fand sich ursprünglich in§ 2 Abs. 10 KWG und wurde mit Einführung des WpIG für Wertpapierinstitute weitgehend in§ 3 Abs. 2 WpIG überführt.
Vertraglich gebundene Vermittler unter einem Haftungsdach gemäß § 3 Abs. 2 WpIG bzw. § 28 WpIG
Vertraglich gebundene Vermittler handeln im Namen, für Rechnung und unter der Haftung eines zugelassenen Wertpapierinstituts. Das haftungsübernehmende Institut muss die Vermittler bei der BaFin registrieren und deren Tätigkeiten überwachen.
Trotz der Haftungsübernahme durch das Haftungsdach bestehen erhebliche persönliche und betriebliche Risiken aus Beratungs-, Dokumentations- oder Organisationsfehlern.
Kapitalverwaltungsgesellschaften (§ 17 ff. KAGB)
Kapitalverwaltungsgesellschaften verwalten Investmentvermögen und unterliegen den Anforderungen des KAGB sowie der europäischen AIFM- bzw. OGAW-Regulierung. Neben Eigenmittelanforderungen bestehen umfangreiche organisatorische Pflichten bezüglich Risikomanagement, Compliance, Bewertung und Anlegerinformation.
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Unser erfahrenes Team ist für Sie da: persönlich, kompetent und zuverlässig. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf – wir freuen uns auf Sie!